mk secur Versicherungsmakler AG 08706 94780 info@mkvm.de
Zertifizierung, Mitgliedschaft, Förderer…

Solar Secur auf einen Klick

mk secur Versicherungsmakler AG

Am Stillbach 14 a, 84186 Vilsheim (Google Maps Link) 08706 - 94 78 - 0 08706 - 94 78 - 29 info@mkvm.de www.mkvm.de BÜROZEITEN Mo - Do: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:30 Uhr Register: Amtsgericht Landshut, HRB 10429 Vorstand: Manfred Körber Aufsichtsrat: Rupert Pollinger (Vorsitzender) Erstinformation (Informationsübersicht gemäß § 11 Versicherungsvermittlerverordnung) Mit der Erstinformation stellen wir uns vor. Sie weist den Vermittler (solar secur / mk secur) gegenüber dem Kunden aus und hilft Verbrauchern beim Verstehen des Produktangebots.

Mindeststandards bei SolarSecur

Vertrauen und Engagement

Hier stellen wir Ihnen unsere Mindeststandards für unsere Photovoltaikversicherungen vor. Diese Standards sind die Grundlage unseres Engagements, Ihre Anlagen und Investitionen optimal abzusichern. Wir setzen auf Transparenz und Qualität, um Ihnen die bestmögliche Versicherungslösung zu bieten. Unsere Mindeststandards umfassen:
Landwirtscshaft Solarfeld - Foto © fotografic - stock.adobe.com

Versicherungssummen unabhängige Entschädigungsleistungsleistung

Im Schadenfall stellt die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme nicht die Höchstentschädigung dar – vielmehr werden die Reparaturkosten erstattet, die notwendig sind um die Anlage wieder herzustellen.

Neuwertentschädigung

Über unser Konzept SOLARSECUR wir immer der Neuwert entschädigt, wenn die Anlage wieder aufgebaut wird.

Technischer Fortschritt

Bei Re-Investition nach einem Leistungsfall in die Nachfolgegeneration erfolgt kein Abzug, bzw. wird bei einer Wertverbesserung auch dieser nicht gegen gerechnet.

Vorsorgeregelung

Anlagenerweiterungen werden durch die Vorsorgeregelung ab dem Installationszeitpunkt automatisch mitversichert. Dies gilt für Erweiterungen bis zu 50 % der ursprünglichen Anlagengröße.

Schadenregulierung

Bei einer Schadenhöhe bis zu 10.000,- € kann sofort mit der Reparatur begonnen werden, ohne auf Weisungen des Versicherers zu warten.

Arbeiten am Dach

Im Zuge der Schadenregulierung bei Schäden an der Photovoltaikanlage werden auch angemessene Kosten für Reparaturarbeiten am Dach erbracht.

De- und Remontage der PV-Anlage

Kosten der De- und Remontage der Anlage aufgrund eines Dach oder Gebäudeschadens werden ausreichend gedeckt. Auch der dadurch entstandene Ertragsausfall wird (bis zu 1 Monate Ausfallzeit) übernommen.

Nebenkosten

Aufräum- und Entsorgungskosten, Dekontamination und Entsorgung von Erdreich, Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfracht, Gerüstkosten, Stemmarbeiten und Schadensuchkosten werden übernommen.

Haftzeit 12 Monate

Bei einem versicherten Sachschaden an der Photovoltaikanlage wird eine Betriebsunterbrechung bis zu 12 Monate erstattet. Die Haftzeit kann bei Bedarf auch verlängert werden.

Stromspeicher

Stromspeicher sind ebenso mitversichert – die Schadenregulierung bei Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser- und Elementarschäden erfolgt uneingeschränkt auf Neuwertbasis! Sofern ein anders entstandener Schaden (unvorhergesehene Einwirkung von Außen) vorliegt, auf Zeitwertbasis – mindestens aber 25% vom ursprünglichen Neuwert – unabhängig vom Alter des Speichers!

Wallboxen / Ladeeinrichtungen

Wallboxen und stationäre Ladeeinrichtungen, die nicht gewerblich genutzt werden sind bis zu einem Neuwert von 5000,- Euro mitversichert!

Bedingungsverbesserungen

Bedingungsverbesserungen werden automatisch auch auf bestehende Verträge umgelegt.
Die jeweils genaue Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und Besonderen Vereinbarungen!
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Versicherungssummen unab-

hängige Entschädigungs-

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Im Schadenfall stellt die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme nicht die Höchstentschädigung dar – vielmehr werden die Reparaturkosten erstattet, die notwendig sind um die Anlage wieder herzustellen.

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Schadenregulierung

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Arbeiten am Dach

Im Zuge der Schadenregulierung bei Schäden an der Photovoltaikanlage werden auch angemessene Kosten für Reparaturarbeiten am Dach erbracht.

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Anlage

Kosten der De- und Remontage der Anlage aufgrund eines Dach oder Gebäudeschadens werden ausreichend gedeckt. Auch der dadurch entstandene Ertragsausfall wird (bis zu 1 Monate Ausfallzeit) übernommen.

Nebenkosten

Aufräum- und Entsorgungskosten, Dekontamination und Entsorgung von Erdreich, Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfracht, Gerüstkosten, Stemmarbeiten und Schadensuchkosten werden übernommen.

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Bei einem versicherten Sachschaden an der Photovoltaikanlage wird eine Betriebsunterbrechung bis zu 12 Monate erstattet. Die Haftzeit kann bei Bedarf auch verlängert werden.

Stromspeicher

Stromspeicher sind ebenso mitversichert – die Schadenregulierung bei Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser- und Elementarschäden erfolgt uneingeschränkt auf Neuwertbasis! Sofern ein anders entstandener Schaden (unvorhergesehene Einwirkung von Außen) vorliegt, auf Zeitwertbasis – mindestens aber 25% vom ursprünglichen Neuwert – unabhängig vom Alter des Speichers!

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